Ob beim Arbeitsrecht, Mietrecht, der Gestaltung von Verträgen, in Erbrechtsfragen, bei Mieterhöhungen oder Problemen im Verkehrsrecht – Sie profitieren bei der Rechtsberatung von meiner langjährigen Erfahrung als Anwalt auf diesen Gebieten.
Recht auf Arbeit gibt es nicht, aber Recht und er Arbeit. Wir unterstützen Sie z.B. in Fragen rund um Ihre Elternzeit, Ansprüchen bei Überstunden, helfen bei Abmahnungen oder Kündigungen oder prüfen Ihr Arbeitszeugnis.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Oft passiert es schneller, als einem lieb ist – durch einen unachtsamen Augenblick, Zufall oder das Fehlverhalten anderer und schon ist man in einen Unfall verwickelt. Wir machen Ansprüche gegenüber Dritten für Sie geltend oder beraten Sie in anderen Rechtsfragen. Denn oftmals hängen ganze Existenzen vom Führerschein ab.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Über nichts streiten die Deutschen mehr als über das Mietrecht. Fragen wie „Ist Hundehaltung erlaubt?“ oder „Muss ich beim Auszuug streichen?“ beschäftigen Mieter wie Vermieter. Dabei muss ein Streit nicht immer vor Gerichte enden. Wir helfen Ihnen dabei, Konflikte bereits im Vorfeld zu vermeiden, aber auch dabei, Ihre Interessen im Streitfall kompetent zu vertreten.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Die meisten beschäftigen sich mit dem Thema Erbrecht am liebsten gar nicht – oder erst dann, wenn es schon zu spät ist. Dabei ist es oft entscheidend, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, was eigentlich mit dem Vermögen passiert, wenn man gestorben ist. Oder was passiert, wenn man in Notlage gerät – Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Wir machen es täglich mehrere Male: einen Kaufvertrag abschließen. Sie es an der Lebensmittelmarkt-Kasse, beim Kauf eines Elektrogeräts oder bei der Bestellung im Internet. Doch was passiert, wenn man nicht bekommt, was man bestellt, oder Mängel auftreten? Aber auch als Verkäufer kann es Probleme geben, z.B. wenn man nicht den vereinbarten Kaufpreis erhält. Dann fängt meist der Ärger an.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Eigenes Heim, Glück allein. Doch was ist, wenn aus einem Glück ein Unglück wird – etwa durch durch einen Baumangel oder sonstigem Mangel wie Schimmel oder undichte Fenster? Und wenn einem der Nachbar das Glück in den eigenen Wänden vermiest, kann der Alltag schnell mal zur Qual werden. Das muss nicht sein!
Hierbei unterstützen wir Sie:
Jeder von uns ist täglich mehrere Stunden im Internet unterwegs. Da kann es mal schnell gehen, dass man da klickt, wo man es besser hätte sein lassen. Oder erwirbt etwas im Internet, das sich als Fälschung herausstellt.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Wohnung mieten, Auto kaufen, Arbeitsstelle finden, Telefon- und Internetanschluss bestellen – überall müssen Sie heutzutage einen Mietvertrag, Kaufvertrag, Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag abschließen.
Leider werden diese für den Laien immer undurchschaubarer. Deshalb ist es besser, vor der Unterschrift einen Fachanwalt über den Vertrag schauen zu lassen! Das erspart oftmals viel Ärger und Geld.
Sie haben den Vertrag alleine unterschrieben und nun Probleme? Wir helfen weiter! Oftmals finden sich „Schlupflöcher“ im Vertrag oder unwirksame AGB.
Was ist ein Schaden und wann ist einer entstanden. Schadensersatzansprüche sind sowohl möglich, wenn ein Vertrag besteht, als auch ohne Vertragsverhältnis.
Folgende Schadensersatzansprüche sind z.B. möglich:
1. Schadensersatzansprüche bei Verträgen, §§ 280 ff. BGB: Bei jedem zivilrechtlichen Vertrag müssen grundsätzlich beide Seiten eine Leistung erbringen. Wenn es hierbei Störungen gibt, greift das allgemeine Schuldrecht ein. Eine Möglichkeit besteht dann darin, Schadensersatz zu verlangen.
Etwa als Schadensersatz statt der Leistung: Es kann Schadensersatz statt der Leistung gefordert werden, sofern dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Leistung bzw. Nacherfüllung gesetzt wurde. Wie der Name schon sagt, erhält man einer Geldsumme anstatt der Ware.
Aber auch Schadensersatz neben der Leistung: Es kann aber auch Schadensersatz neben der Leistung, also neben Erhalt des Kaufgegenstandes, gefordert werden.
2. Schadensersatzansprüche ohne Vertrag, §§ 823 ff. BGB:
Wenn ein Rechtsgut verletzt wurde, z.B. der Körper oder das Eigentum, kann der Geschädigte vom Schädiger Schadensersatz verlangen.
3. Tierhalterhaftung, § 830 BGB
Der Halter eines Tieres haftet für Schäden, die sein Tier anderen zufügt. Wenn ein Hund z.B. einen anderen Menschen / einen anderen Hund beißt, haftet der Halter hierfür. Der Geschädigte kann vom Hundehalter Schadensersatz fordern.
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